25 sie auf diversen Internetportalen veröffentlicht, wo er über einen Zeitraum von ca. drei Jahren einer breiten Öffentlichkeit zugänglich war. Mit diesem Vorwurf wurde die Integrität der Strafklägerin in hohem Masse in Frage gestellt: Ihr wurde unterstellt, in unprofessioneller Weise private mit beruflichen resp. politischen Angelegenheiten vermischt zu haben und ihre politischen Ämter aufgrund von sexueller Verfügbarkeit, nicht aber aufgrund ihres Könnens und ihres Engagements erlangt zu haben.