23 spruch auf Faktizität» erfunden hatten. Sie hatten demnach Kenntnis davon, dass ihre Behauptungen nicht der Wahrheit entsprachen und handelten bei deren Verbreitung wider besseren Wissens. Entgegen dem Vorbringen der Verteidigerinnen und Verteidigern widerspricht diese Beurteilung der Rechtsprechung des Bundesgerichts im Urteil 6B_1100/2014 vom 14. Oktober 2015 nicht.