Weiter haben die Beschuldigten bei der Veröffentlichung des Songs «J.________» im Internet in Kauf genommen, dass die ehrverletzenden Äusserungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und dadurch auch von Personen ausserhalb der eigenen Fangemeinde zu Kenntnis genommen wurden, die mit dem Format des «Diss-Tracks» nicht vertraut waren, den Song nicht als «Klamauk Song» erkannten und seinem Inhalt deshalb Glauben schenkten. Damit haben die Beschuldigten auch in Kauf genommen, dass die von ihnen geäusserte Tatsachenbehauptung von Dritten als ernst gemeint verstanden und als wahr angesehen werden könnten,