174 StGB. 13.1.3 Unwahrheit der ehrenrührigen Tatsachenbehauptung Wie dem Beweisergebnis zu entnehmen ist, entspricht die Behauptung, die Strafklägerin habe den Erfolg ihrer politischen Karriere sexuellen Kontakten mit Parteikollegen zu verdanken und diese sexuelle Verfügbarkeit sei überdies ursächlich gewesen für ihre Burnout-Erkrankung, nicht der Wahrheit. Es handelt sich dabei um eine ungerechtfertigte Unterstellung, die – wie soeben begründet – objektiv geeignet ist, die Ehre der Strafklägerin zu verletzen. 13.1.4 Vorgehen in Mittäterschaft