Die Kammer teilt diese Auffassung nicht. Zwar wies die Vorinstanz zutreffend auf die Bedeutung des Ausdrucks gemäss Duden hin: «Richtung in Musik, Literatur und Film, für die bewusst banal, trivial oder primitiv wirkende Inhalte und eine billige Machart typisch sind.» Dass der Song primitive und frauenfeindliche Beschimpfungen enthält, schliesst jedoch nach Ansicht der Kammer nicht aus, dass darin auch ernst zu nehmende Tatsachenbehauptungen enthalten sind.