174 mit Hinweisen). Bei der Verleumdung handelt es sich um ein Antragsdelikt. Die erforderlichen Strafanträge wurden vorliegend fristgerecht gestellt. 12.2 Tatbegehung in Mittäterschaft Die Mittäterschaft ist gesetzlich nicht geregelt. Nach der Rechtsprechung gilt als Mittäter, wer bei der Entschliessung, Planung oder Ausführung eines Deliktes vorsätzlich und in massgebender Weise mit anderen Tätern zusammenwirkt, so dass er als Hauptbeteiligter dasteht.