Massgeblicher Sachverhalt Zusammenfassend geht die Kammer demnach von folgendem ergänzenden Sachverhalt aus: Die Äusserungen, wonach der politische Erfolg der Strafklägerin darauf basiere, dass sie Männern jederzeit sexuell zu Diensten stehe, und dass ihre sexuelle Verfügbarkeit rund um die Uhr der Grund dafür sei, dass sie ein Burnout erlitten habe, entsprechen nicht der Wahrheit. Die Beschuldigten haben diese frei erfunden und sind selber der Überzeugung, dass diese Behauptungen unwahr sind, mithin nicht auf die Strafklägerin zutreffen.