11.2.2 Stellungnahme der Strafklägerin Die Strafklägerin gab in der Strafanzeige vom 24. März 2016 an, sich durch die gegen sie gerichteten Kraftausdrücke, Beschimpfungen, Verunglimpfungen und frauenfeindlichen Äusserungen massiv in ihrer Persönlichkeit verletzt zu fühlen