186 ff.). Zudem kann den Aussagen der übrigen Beschuldigten entnommen werden, dass alle fünf Beschuldigten in ähnlichem Masse an der Entstehung dieses Songs beteiligt waren und die Intention, einen «Klamauk Song» zu schreiben und zu veröffentlichen, dessen Inhalt nicht ernst gemeint war, von der ganzen Gruppe getragen wurde. Dies gilt umso mehr, als der Beschuldigte 2 in seinem Dispensationsgesuch vom 7. August 2017 angab, den Sachverhalt nicht zu bestreiten bzw. Angaben zum Sachverhalt würden auch die anderen Beschuldigten machen können (pag. 294). 11.2.2 Stellungnahme der Strafklägerin