Der Songtext wurde spontan innerhalb kurzer Zeit und ohne Recherchearbeit geschrieben (exemplarisch pag. 327 Z. 36: «Wir haben ein paar Bier getrunken und das Lied geschrieben und aufgenommen.»). Zweck der Äusserungen über die Strafklägerin war die Belustigung der eigenen Fangemeinde aufgrund der beleidigenden Äusserungen über die Strafklägerin. Die Beschuldigten gaben dabei an, die