195 ff., pag. 208 ff., pag. 221 ff.): In sog. «Diss-Tracks» wie dem vorliegenden gehe es darum, die gemeinte Person auf lyrisch anspruchsvolle Art zu beleidigen und zu beschimpfen, wobei klar sei, dass die im Diss-Track gemachten Äusserungen über das Gegenüber nicht er[n]st gemeint seien und nicht der Wahrheit entsprechen würden. Weiter argumentierten die Beschuldigten, Personen, die sich die strittige Tonaufnahme anhören würden, sei klar, dass es sich, wie in diesem Genre üblich, um nicht ernst gemeinte Aussagen bzw. Unwahrheiten handle, welche nicht den Anspruch auf Faktizität erheben würden.