327 Z. 36). Es sei die Idee gewesen, einen «Klamauk Song» zu machen, um die Leute, die diese Musik konsumieren, zu unterhalten (pag. 327 Z. 41). Ihre Haltung, wonach es sich bei den Äusserungen über die Strafklägerin um nicht ernstzunehmende Unwahrheiten gehandelt habe, brachten die Beschuldigten auch in der für alle fünf Beschuldigten identischen Begründung der Einsprache gegen den Strafbefehl zum Ausdruck (pag. 174 ff., pag. 186 ff., pag. 195 ff., pag.