Der Beschuldigte 4 gab ebenfalls an, eine Strophe geschrieben und gesungen zu haben. Es sei eine sehr spontane Sache gewesen (pag. 325 Z. 31). In diesem Genre sei es einfach so gewesen, dass man im Endeffekt eine «grosse Schnorre» habe und wisse, dass diese Sachen schlussendlich nicht so gemeint seien, wie man sie sage (pag. 326 Z. 3). Gemäss dem Beschuldigten 5 hat auch er eine Strophe geschrieben und gesungen. Es sei ein «Spasstape» gewesen. Sie hätten ein paar Bier getrunken und das Lied geschrieben und aufgenommen. Das sei damals sein Humor gewesen. Es sei auch kein politisches Lied, d.h. es sei nicht ernst gemeint (pag. 327 Z. 36).