320 Z. 1). Es sei nicht so gewesen, dass sie mit diesem Lied eine Botschaft hätten senden wollen, es sei vielmehr ein «Klamauk Lied», welches aufgrund der Wortwahl auch so aufgefasst werden solle (pag. 320 Z. 13). Um den Text, d.h. seine Strophe zu schreiben, habe er schätzungsweise 20 Minuten gebraucht. Er habe damals mit dem Beschuldigten 2 in einer Wohngemeinschaft in W.________ gewohnt. Sie hätten den betreffenden Tonträger innerhalb weniger Wochen gemacht und auch zu Hause aufgenommen (pag. 320 Z. 41).