11.2.1 Aussagen und Stellungnahmen der Beschuldigten Dem Gericht liegen einerseits die Aussagen der beschuldigten Personen vor, welche sich an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 28. August 2017 zum Zustandekommen des Songs geäussert haben. Der Beschuldigte 1 gab dabei an, das Lied sei relativ spontan entstanden (pag. 319 Z. 23). Weiter sagte er: «Wir haben den Inhalt in diesem Lied dermassen übertrieben, damit es schlussendlich nicht mehr ernst zu nehmen ist. Leute, die auch sonst solche Musik konsumieren, sind sich gewohnt, dass dies überspitzt wird. Wir haben dies nicht ernst gemeint» (pag. 320 Z. 1).