Diese genügen sodann mit Blick auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung, um den Wahrheitsgehalt der strittigen Äusserung rechtsverbindlich zu überprüfen und zwar sowohl in Bezug auf die angeblichen sexuellen Beziehungen wie auch in Bezug auf deren behaupteten Einfluss auf die politische Karriere der Strafklägerin. 11.2.1 Aussagen und Stellungnahmen der Beschuldigten Dem Gericht liegen einerseits die Aussagen der beschuldigten Personen vor, welche sich an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 28. August 2017 zum Zustandekommen des Songs geäussert haben.