11. Wahrheitsgehalt der strittigen Behauptung Eine (erneute) Beweiswürdigung ist indes in Bezug auf die Frage vorzunehmen, ob die angeklagten Behauptungen über die Strafklägerin der Wahrheit entsprachen und ob die Beschuldigten diese wider besseren Wissens geäussert haben. 11.1 Verbindliche Vorgaben des Bundesgerichts Das Bundesgericht hat zu dieser Frage Folgendes ausgeführt (Urteil des Bundesgerichts 6B_69/2019 vom 4. November 2019 E. 1.3):