_ angehört und damit zu diesen durchaus eine Nähe besteht. Kommt hinzu, dass die Beschuldigten ihre Behauptung mit einem aus den Medien bekannten Fakt verknüpften, was die Behauptung umso glaubhafter erscheinen liess. So erlitt die Strafklägerin tatsächlich ein Burnout und musste sich in Folge dessen aus der Öffentlichkeit zurückziehen. Die Beschuldigten hatten Kenntnis all dieser Umstände.