In Bezug auf diese Behauptungen bestand durchaus die Gefahr, dass ihnen von gewissen, mit dem Format des «Diss-Tracks» nicht vertrauten Adressaten Glauben geschenkt wurde. Es handelt sich bei diesen Äusserungen um einen Vorwurf, welcher erfolgreichen Frauen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen, nicht selten gemacht wird. Die Beschuldigten haben sich mit ihren Behauptungen eines sexistischen Stereotyps bedient, um die Strafklägerin zu beleidigen. Der sogenannte «Diss» liegt vorliegend gerade darin, dass eine Tatsachenbehauptung gemacht wurde, welche durchaus ernst genommen werden kann.