«Diss-Tracks» nicht vertraut sind und die den Song aufgrund der Verbreitung über das Internet zur Kenntnis nahmen. Die gegenteiligen Äusserungen der Beschuldigten sind aus verschiedenen Gründen als Schutzbehauptung zu werten: Zwar handelt es sich beim vorliegend zu beurteilenden Song um einen «Diss- Track», der im Hip-Hop Genre anzusiedeln ist. Ziel dieses Formats ist die Beleidigung der betreffenden Person, was die Beschuldigten denn auch freimütig ein-