Die Veröffentlichung erfolgte auf verschiedenen Internetportalen, zu einer Aufführung des Songs kam es indes nicht. Mit der Veröffentlichung des Songs im Internet nahmen die Beschuldigten die Weiterverbreitung des Songs und dadurch eine grössere öffentliche und mediale Aufmerksamkeit in Kauf, selbst wenn die primäre Zielgruppe der Beschuldigten nicht die breite Öffentlichkeit, sondern ihre im Grossen und Ganzen überschaubare Fangemeinde war.