Diesen Song hätten sie gemeinsam im Internet auf verschiedenen Kanälen veröffentlicht. Die Beschuldigten hätten darin unter anderem wider besseren Wissens behauptet, der politische Erfolg der Strafklägerin basiere darauf, dass sie Männern jederzeit sexuell zu Diensten stehe, und dass ihre sexuelle Verfügbarkeit rund um die Uhr der Grund dafür sei, dass sie ein Burnout erlitten habe. Abgeleitet wird dies insbesondere aus den folgenden Zeilen: «[…]» (pag. 25 und pag. 143). Für den restlichen Wortlaut des Songs wird auf den Strafbefehl vom 2. Februar 2017 verwiesen (pag. 140 ff.).