107 mit Hinweisen). Ausgangspunkt bildet vorliegend das Urteil des Bundesgerichts 6B_69/2019 vom 4. November 2019, in dem das Bundesgericht das Urteil des Obergerichts vom 18. Dezember 2018 integral aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung an das Obergericht zurückgewiesen hat. Durch das kassatorische Rückweisungsurteil des Bundesgerichts existiert das Urteil des Obergerichts vom 18. Dezember 2018 formell nicht mehr.