__ und anderswo. 3. Die Beschuldigte sei mit einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 20.00 zu bestrafen, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufzuschieben sei, bei einer Probezeit von 2 Jahren. 4. Die Kosten seien ausgangsgemäss zu verteilen. 5.2.3 Beschuldigter 4 Rechtsanwältin G.________ stellte namens des Beschuldigten 4 folgende Anträge (pag. 969 f.):