8. Der amtliche Verteidiger sei vom Kanton Bern im Umfang der heute einzureichenden Kostennote für seine Dienste zu entschädigen, konkret, die Gerichtskasse anzuweisen, Rechtsanwalt B.________ das Honorar als amtlicher Verteidiger im Umfang der heute einzureichenden Kostennote auszuzahlen. 5.2.2 Beschuldigte 3 Rechtsanwalt E.________ stellte namens der Beschuldigten 3 folgende Anträge (pag. 954): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Obergerichts vom 18. Dezember 2018 betreffend Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Belästigung in Rechtskraft erwachsen ist. Eventualiter: