__ und anderswo; 3. gestützt hierauf sowie unter Einbezug des rechtskräftigen Schuldspruchs wegen Beschimpfung in Anwendung von Art. 34, 42 Abs. 1, 44, 47, 49 Abs. 1, 174, 177 StGB und Art. 426 ff. StPO zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 95 Tagessätzen zu CHF 120.00, ausmachend total CHF 11’400.00 sowie zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. V. H.________ sei 1. freizusprechen vom Vorwurf der sexuellen Belästigung, angeblich begangen am 13.10.2014 in L._____