5 IV. F.________ sei 1. freizusprechen vom Vorwurf der sexuellen Belästigung, angeblich begangen am 13.10.2014 in L.________ und anderswo, unter Ausrichtung einer anteilsmässigen Entschädigung und unter Auferlage der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern; 2. schuldig zu erklären der Verleumdung, begangen am 13.10.2014 in L.________ und anderswo; 3. gestützt hierauf sowie unter Einbezug des rechtskräftigen Schuldspruchs wegen Beschimpfung in Anwendung von Art.