5. Anträge der Parteien 5.1 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 28. Oktober 2020 stellte und begründete die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 951 ff., Hervorhebungen im Original): A. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 28. August 2017 insofern in Rechtskraft erwachsen ist als I. A.________ schuldig erklärt wurde der Beschimpfung, begangen am 13.10.2014 in L.________ und anderswo; II. C.________ schuldig erklärt wurde der Beschimpfung, begangen am 13.10.2014 in L.________ und anderswo; III. 1. D.__