4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurde über die Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug sowie ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse eingeholt (pag. 881 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2020 wurden die Beschuldigten zur Person und zur Sache befragt (pag. 929 ff.). Alle Beschuldigten verweigerten dabei die Aussage zur Sache. Mit Ausnahme der Beschuldigten 3 waren sie jedoch bereit, Angaben zur Person zu machen.