3. Prozessgeschichte im Neubeurteilungsverfahren Mit Verfügung vom 25. November 2019 wurde vom Urteil des Bundesgerichts Kenntnis genommen und gegeben (pag. 808 f.). Mit derselben Verfügung wurde die Befragung der Beschuldigten 1-5 im Rahmen einer mündlichen Verhandlung in Aussicht gestellt und den Parteien eine Frist zur Nennung und Einreichung weiterer 3 Beweismittel angesetzt. Die Beschuldigten sowie die Generalstaatsanwaltschaft verzichteten darauf, Beweisanträge zu stellen (pag. 821-831). Die Strafklägerin liess sich nicht vernehmen.