2. Urteil des Bundesgerichts 6B_69/2019 vom 4. November 2019 Mit Urteil 6B_69/2019 vom 4. November 2019 (pag. 791 ff.) hiess das Bundesgericht die gegen das oben genannte Urteil gerichtete Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern (nachfolgend: Generalstaatsanwaltschaft) teilweise gut, hob das Urteil auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung an das Obergericht zurück (pag. 802, zum Umfang der daraus resultierenden Neubeurteilung siehe Ziff. 6 unten).