(nachfolgend: Beschuldigter 4), und H.________ (nachfolgend: Beschuldigter 5) der Beschimpfung schuldig erklärt wurden und der der Beschuldigten 3 mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 20. Januar 2014 für eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen wurde (pag. 721 ff.).