Bereits in jenem Verfahren vor dem Obergericht fiel ein bedeutender Konflikt zwischen den Parteien auf. Auch aus der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Region Oberland vom 18. Januar 2017 (pag. 39 ff.) und aus den Schreiben der Parteien ist zu erkennen, dass der Beschuldigte und der Zivilkläger immer wieder miteinander in Konflikt geraten und ihr Verhältnis angespannt ist (pag. 65, 111, 135, 237, 272, 278).