__ von der Polizei habe ihm geraten, eine Anzeige wegen Nötigung zu erstatten (pag. 35). Am Telefon mit der Polizei habe er das Wort Nötigung nicht erwähnt. Er habe sich erkundigt, weil er nicht gewusst habe, was er machen solle. Er sei schon mehrmals vom Zivilkläger bedroht worden. Er habe sich nur geäussert, dass er gern Anzeige erstatten wolle. Die Polizei habe ihm dann erklärt, dass die Nötigung das einzig Sinnvolle sei. Er habe am Telefon nur gesagt, er fühle sich verfolgt (pag. 166). Auch im Anzeigerapport vom 26. April 2017 steht, dass sich der Beschuldigte genötigt gefühlt habe.