Mit dieser Vorgeschichte kam es dann dazu, dass der Zivilkläger diese – seiner Ansicht nach „illegale“ – Taxifahrt bei der Polizei meldete und dem Beschuldigten ab einem gewissen Zeitpunkt mit dem Auto folgte. Dass der Beschuldigte im Wissen darum, dass er dem Zivilkläger, mit dem er ohnehin schon kein gutes Verhältnis hatte, zuvor einen Auftrag weggeschnappt hat, nicht einschätzen konnte, wie der Zivilkläger nun reagieren würde, ist damit durchaus nachvollziehbar. Der Beschuldigte führte weiter aus, Herr H.________ von der Polizei habe ihm geraten, eine Anzeige wegen Nötigung zu erstatten (pag.