11 (pag. 34 ff.) führte der Beschuldigte dann aus, dass ihm die Distanz zwischen ihnen egal gewesen sei, es sei Nacht gewesen und er habe sich verfolgt gefühlt. Er habe gute Gründe gehabt, sich verfolgt zu fühlen. Ja, er habe sich genötigt gefühlt. Er habe nicht gewusst, ob der Zivilkläger einen Unfall provozieren wolle. Er hätte dann noch beweisen müssen, keinen Unfall verursacht zu haben. Er habe einfach nicht gewusst, was der Zivilkläger von ihm wolle. Es sei ja nicht normal, dass man jemanden in der Stadt verfolge. Der Polizist habe ihm geraten, Anzeige wegen Nötigung zu erstatten.