Der Beschuldigte sagte bei der Polizei (pag. 9 ff.) aus, er habe vor dem Eingang der F.________ geparkt und der Zivilkläger habe sein Fahrzeug direkt hinter seines gestellt. Er habe in den Rückwärtsgang geschaltet, aber der Zivilkläger sei nicht weitergefahren. Er habe in diesem Moment nicht gewusst, was der Zivilkläger von ihm wolle und habe die Polizei alarmiert. Auf Nachfrage bestätigte der Beschuldigte, er habe nicht wegfahren können. Er denke, der Zivilkläger sei mit seinem PW für etwa 1-2 Minuten hinter ihm gestanden, länger nicht. Bei der Staatsanwaltschaft