Der Beschuldigte stellte am 16. Januar 2017 Strafantrag gegen den Zivilkläger wegen Nötigung (pag. 4 f.). Dieses Verfahren wurde daraufhin mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Region Oberland vom 29. August 2017 eingestellt, weil die Auswertung der Dashcam-Aufnahmen ergab, dass der Zivilkläger in genügendem Abstand zum Auto des Beschuldigten gehalten habe und damit keine Nötigung erfüllt sei (pag. 23 f.). Hierauf stellte der Zivilkläger seinerseits Strafantrag gegen den Beschuldigten wegen übler Nachrede (pag. 6 f.), in Folge dessen eine Untersuchung gegen den Beschuldigten