9 seitlich von ihm geparkt, was denn auch mit den Aussagen des Zivilklägers übereinstimmte (pag. 34 ff., 165 f.). Sowohl der Beschuldigte als auch der Zivilkläger standen mit der Polizei in telefonischem Kontakt und sind danach beide gleichzeitig zur Polizeistation in E.________ gefahren. Der Beschuldigte stellte am 16. Januar 2017 Strafantrag gegen den Zivilkläger wegen Nötigung (pag.