Da letztlich die Videoaufzeichnung von der Vorinstanz nicht verwertet wurde, dies von Rechtsanwalt C.________ in Bezug auf den Tatbestand der falschen Anschuldigung beanstandet wurde und die Videoaufzeichnung grundsätzlich ein Beweismittel bezüglich vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt darstellt, wird die Verwertbarkeit der Dashcam-Aufzeichnung nachfolgend geprüft. 7.2 Rechtliches Zur Verwertung von Beweismitteln, welche von Privatpersonen gesammelt wurden, führte das Bundesgericht in seinem Entscheid vom 26. September 2019 Folgendes aus (BGE 6B_1188/2018): 2.1.