Der Beschuldigte wurde in dubio pro reo von der Übertretung gegen das Taxireglement freigesprochen. Gegen diesen Freispruch wurde keine Berufung erhoben, weshalb er inzwischen rechtskräftig geworden ist. In Bezug auf den oberinstanzlich zur Überprüfung stehenden Vorwurf der falschen Anschuldigung wurde die Verwertung der Dashcam-Aufnahmen von der Vorinstanz nicht geprüft. Da letztlich die Videoaufzeichnung von der Vorinstanz nicht verwertet wurde, dies von Rechtsanwalt C.______