7. Verwertbarkeit Beweismittel: Dashcam-Aufzeichnungen 7.1 Ausgangslage Die Vorinstanz prüfte die Verwertbarkeit der Dashcam-Aufzeichnung nur in Bezug auf die Übertretung gegen das Taxireglement (nicht in Bezug auf den Vorwurf der falschen Anschuldigung). Sie ging davon aus, dass die Videoaufnahmen hierfür nicht verwertet werden können. Gestützt auf die anderen verbleibenden Beweismittel kam die Vorinstanz zum Schluss, dass keine gefestigte Beweislage vorliege. Der Beschuldigte wurde in dubio pro reo von der Übertretung gegen das Taxireglement freigesprochen.