2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt C.________ namens und im Auftrag des Zivilklägers mit Schreiben vom 14. November 2018 die Berufung an (pag. 196). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 25. Januar 2019 (pag. 217 f.) erklärte Rechtsanwalt C.________ mit Eingabe vom 18. Februar 2019 die Berufung und beschränkte diese hauptsächlich auf den Freispruch vom Vorwurf der falschen Anschuldigung und auf den Zivilpunkt (pag. 229 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Eingabe vom 1. März 2019 mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag.