1. zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend insgesamt CHF 5‘400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5'207.00. 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00. III. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Fürsprecher B.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: