41 VII. Verfügungen Der Beschuldigte wurde erkennungsdienstlich erfasst und es wurde von ihm ein DNA-Profil erstellt (PCN .________; pag. 03 001 001 und pag. 18 542). Betreffend die Zustimmung zur Löschung dieser Daten wird auf das Dispositiv verwiesen. 42 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 28. August 2019 gegen A.________ insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: