40 von E.________ für die Beurteilung eines Falles des Wirtschaftsstrafgerichts einen vergleichsweise geringen Umfang aufweist, auf CHF 3'500.00 festgelegt. Der Beschuldigte hat oberinstanzlich den Freispruch von sämtlichen Vorwürfen beantragt und ist aufgrund der erfolgten Schuldsprüche demnach vollumfänglich unterlegen. Die Verfahrenskosten von CHF 3'500.00 werden ihm zur Bezahlung auferlegt.