__ und zu 20%, ausmachend CHF 2'340.00, auf den Beschuldigten aufgeteilt. Die Kosten für die Hauptverhandlung hingegen wurden zu 60%, ausmachend CHF 5'700.00, E.________ und zu 30%, ausmachend CHF 2'850.00, dem Beschuldigten, auferlegt. Der Beschuldigte hatte zudem die auf ihn entfallenden Auslagen des Gerichts von CHF 17.00 zu tragen (pag. 18 517, S. 157 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). E.________ wurden somit Kosten von insgesamt CHF 13'890.00 auferlegt. Diese Kostenauflage ist in Rechtskraft erwachsen. Der Beschuldigte hatte Kosten von insgesamt CHF 5'207.00 zu tragen.