Von diesen Gebühren, wie auch von den Auslagen im Vorverfahren wurden 10%, ausmachend CHF 2'120.00, vorab ausgeschieden und zufolge der Freisprüche von E.________ dem Kanton Bern auferlegt. Bezüglich der Schuldsprüche wurde aufgrund der Gewichtung der abgenommenen Beweise vor dem erstinstanzlichen Gericht unterschieden zwischen den Kosten der Voruntersuchung und jenen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft für die Hauptverhandlung: Die Kosten (Gebühren und Auslagen) der Voruntersuchung wurden zu 70%, ausmachend CHF 8'190.00, auf E.________ und zu 20%, ausmachend CHF 2'340.00, auf den Beschuldigten aufgeteilt.