38 Schuldspruch wegen qualifizierter Veruntreuung widerrechtlich und schuldhaft erfolgt und zwar durch A.________. Der Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und dem schädigenden Verhalten ist offensichtlich gegeben. C.________ macht allerdings eine Forderung von CHF 125’000.00 gestützt auf den Darlehensvertrag vom 10.06.2006 geltend. Beweismässig ist festgestellt worden, dass sie „bloss“ eine Zahlung von CHF 100’000.00 geleistet hat. Bei den darüber hinausgehenden CHF 25’000.00 handelte es sich um den versprochenen Zins für vier Monate.