20. Fazit Strafzumessung Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 30.00 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgelegt. V. Zivilpunkt 21. Rechtliches Zu den theoretischen Ausführungen kann auf die zutreffenden Erläuterungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 18 510 f, S. 150 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).